Zentrales Testamentsregister
Das neue Zentrale Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer in Berlin hat zum 1. Januar 2012 seine Arbeit aufgenommen. Man verspricht sich hierdurch, Hinterbliebenen schneller mitteilen zu können, ob ein Testament errichtet und beim Gericht oder Notar hinterlegt wurde.
Nach Aussage von Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk werde das neue Verfahren nicht nur schneller und effizienter als bisher, sondern auch ausreichend sicher. Erfasst würden nur solche Informationen, die zum Wiederauffinden einer letztwilligen Verfügung unbedingt erforderlich seien wie etwa der Name des Erblassers. Das Speichern sämtlicher Daten geschehe verschlüsselt, außerdem könnten im Anschluss nur noch Amtsträger wie Notare und Gerichte darauf zugreifen.
Durch das neue Verfahren kann nun auch ein Erbschein schneller erteilt werden. Bislang war hierfür der Austausch zwischen Gerichten, Notaren und Standesämtern notwendig, was bisweilen einige Zeit in Anspruch nehmen konnte und überdies fehleranfällig war. In den nächsten fünf Jahren werden rund 15 Millionen Karteikarten von mehr als 5.000 Geburtsstandesämtern in das neue Register überführt; ein Aufwand, der sich aller Voraussicht nach lohnen wird.
Quelle: Mitteilungen des Münchener Anwaltvereins e.V. Jan/Feb 2012 (online hier auf Seite 10)